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Ingluvies, f. Kropf.

Ingolstadt, L. Ingolftadium, vormahls Aureatum, eine churbanerische wohlgebaute Stadt und Festung an der Donau, 8 Meilen von Regensburg. Das Wasser, welches mitten durchfließt, heißt die Schurs ter. Ben der 1472 gestifteten, und 1746, auch 1774 verbesserten Universität, ist ein zeitiger Bischof von Eichstett jederzeit Kanzler. Uebrigens hat diese Stadt die Stapelgerechtigkeit, kraft deren alle auf der Donau hier vorben gehende, und mit Eisen, Stahl und andern Kaufmannsgütern beladene Schiffe 3 Tage stille liegen, und ihre Waaren zum Kauf darbie then müssen.

Ingrediens, (das) oder die Ingredienz, Plur. Inz gredienzien, aus dem Lat. Ingrediens, Ingredientia, Fr. Ingrédient, ein Mengstück, heißt jedes von denen. Stücken, woraus ein Medicament, ein Arzeneytrant, u. d. gl. zusammen gefekt ist. Es kommen zu dies sem Präparat vielerley Ingredienzien (Zuthaten oder Species).

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Man sagt auch im gem. Leben, z. B. von einem Ragout, von einer Brühe c. daß vielerley Ingres dienzien dazu kommen, z. B. allerley Gewürze, oder gewürzhafte Sachen, nebst andern Zuthaten. Ingrier, eine russische Völkerschaft; siehe Ingermannland.

Ingrossiren, ein Kanzelleywort, und bedeutet, eine Schrift ins Reine und in gehörige Gestalt bringen. Daher derjenige, welcher solche Arbeit verrichtet, Inz grosfator genannt wird.

Ingrun, (das) ein Nahme einiger Pflanzen, welche theils eine hoch grüne Farbe haben, theils auch den Winter über grün bleiben.

1. Des Wintergrünes, Vinca minor Linn wels ches mit vorgefektem Zischlaute auch Sinngrün ger nannt wird; s. Sinngrun.

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2. Ei

2. Einer Art der Waldrebe, Clematis Linn. wel: che im Oberdeutschen auch Eingrün heißt; s. WaldRebe.

Das in ift in diesem Worte die verstärkende' Vartikel, welche den Sinn erhöhet, und noch in Niedersachsen und Holland üblich ist. Ingrún, Niederf. ingròn, Schwed. igraen, ilgrön, bedeutet sehr grün, so wie inbruun, im Niederf. sehr braun, u. f. f. Auf ähnliche Art sagen die Lateiner indurus, sehr hart, inualidus, sehr stark, u. s. f. Inguinaria, f. Auferina.

Ingus, im Nieders. und gem. Leben für Einguß; f Tb. X, S. 390, f.

Ingwer, f. Ingber.

Inbaben, in Besitz, in seiner Gewalt haben; wird aber im Hochdeutschen nur selten gebraucht. Man braucht dafür zuweilen auch inne haben, und im Oberd. einbaben.

Inhaber, (der) die Inhaberinn. Diese Wörter sind von dem vorigen Zeitworte auch im Hochdeutschen üblich, und man versteht darunter eine Person, welche eine Sache, oder ein Gut, es sen beweglich oder unbeweglich, in ihrem Besiße, in ihren Händen, und in ihrer Gewalt hat; wiewohl das bloße Haben und Halten keinen Inhaber macht; daher in den Ver: schreibungen nur der getreuen Inhaber, d. i. sol: cher, welche rechtmäßig dazu gelangt sind, gedacht wird, und dieselben auf sie mit gerichtet werden. Die: femnach sind Inhaber eines Gutes, die dasselbe in Unterpfand, Sequestration, Pacht und Nußnieß: ung c. besiken. Inhaber eines Garcens, eines Hauses, eines Pfandes, eines Wechselbriefes, u. s. f. Der Inhaber eines Regimentes, oder Regiments= Inhaber, im Destreichischen, der Chef eines Regi

; mentes.

In andern oberdeutschen Gegenden ist Inhaber eln. Einwohner.

•In ist hier das Vorwort, welches in der Züsammenseßzs
ung mit Zeitwörtern und deren Ableitungen im Hoch und
Oberdeutschen in ein übergeht, im Niedersächsischen aber
unveränderlich bleibt, inlegen, für einlegen wonen,
für einwohnen, u. f. f. Welche leßtere Form sich auch in
diesem und einigen andern hochdeutschen Wörtern erhals
ten bat.

Inhaftiren, ist nur im g. L. und in der gerichtlichen
Sprache für in Verhaft nehmen üblich. So auch
die Inbaftirung.

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2. Dasienige, was ein Raum enthalten kann; die Größe des Raumes, welchen nicht nur eine körpers liche Figur nach ihrer Långe, Breite und Höhe, sons dern auch eine Flächenfigur nach ihrer Långe und Breite einnimmt. Der Inhalt eines Fasses, eines Gefäßes. Der Inhalt einer Fläche, der Flächeninhalt, zum Unterschiede von dem körperlichen Inhalte. Der Inhalt eines Schiffes, die innerliche Größe oder Weite eines Fahrzeuges.

Das Zeitwort inhalten ist im Hochdeutschen nicht üblich, ob es gleich im gem. Leben zuweilen für einhalten, zuweilen aber auch für inne halten gebraucht wird, auch noch in der E deutschen Bibel vorkommt. Wer Rorn inhält. Sprichw. 11, 26. d. i. inne behält, zurück hält. Gott hält in, Pf. 83, 2. Ef. 62, 1. d. i. hält inne.

Inhame, oder Igname, eine Wurzel in Jamaika; s. Th. XXVII, S. 775.

Inhölzer, ein niedersächsisches, im Schiff baue übliches Wort, diejenigen Hölzer zu bezeichnen, welche an die Knie des Schiffes stoßen, und den Bauch machen. Sie tragen die äussere Verkleidung, und es werden, nach Verhältniß des Gebäudes, 2 bis 3 Stücke zusammen geschürzet, und mit Barkhölzern und Futterdielen verbunden.

Injurie, aus dem Lat. Iniuria, Fr. Iniure, bedeutet überhaupt eine Beleidigung, oder ein angethanes Uns recht; insonderheit im engern Verstande, im g. L. und in den Rechten, eine Beschimpfung, ein zugefügter Schimpf, eine Beleidigung, wodurch die Ehre eines andern angegriffen wird. Im Schwabenspiegel kommt das Wort Laster in dieser Bedeutung vor; einem etwas zu Laster thun, Cap. 173. Jm Deuts fchen fehlt noch ein gutes Hauptwort, dergleichen Bes leidigungen auszudrücken. Siehe Inzicht.

Daher injuriiren, einen durch grobe Reden bes leidigen, mit Worten antasten, mit Schmähworten an

Der

der Ehre angreifen;" einen schimpfen und schmåhen;' injurios, schimpflich, beschimpfend, zum Schimpf gereichend, hart beleidigend, ehrenrührig; injuriose Worte, Reden, Schmähworte, Schimpfreden. Injuriant, der Ehrenschånder. Injuriat, der Ge schimpfte. Injurien-Klage, Injurien - Proceß, eine Klage, da man sich über erlittene Beschimpfung an Ehre und guten Nahmen beschwert.

Ueberhaupt sind Injurien eine jede aus Bosheit des Herzens und aus Vorsaß entsprungene Beleidigung eines andern, entweder an seiner natürlichen oder bür gerlichen Achtung und Ehre, die man zu desselben Schaden, entweder mündlich, oder schriftlich, oder thätlich vornimmt. Die mündliche, welche man eine Verbal Injurie oder Calumnie nennt, geschieht durch höhnische, schimpfliche, oder ehrenrührige Wor te, durch den Vorwurf großer und kleiner Laster, durch Spöttereyen über Leibesgebrechen und Naturfeh. ler, durch die Beschuldigung einer Unerfahrenheit in der Wissenschaft, der man sich gewidmet hat, und Durch alle mögliche Schimpfreden. Die schriftliche Art der Beschimpfung, welche man eine SchmähSchrift, Schandshrift oder ein Pasquill nennt, ist von den gemeinen Beschimpfungen in Worten darin unterschieden, daß sie nicht bloße Schmähworte, sons dern harte Beschuldigungen grober Verbrechen enthält, wovon ich an seinem Orte handeln werde. Die thats liche Beschimpfung und Beleidigung, oder die so ges nannte Real Injurie, geschieht, entweder mit ver: ächtlichen Geberden, durch Verzerrung des Gesichtes, Nachaffung der Sprache, Erhebung eines Hohnges lächters, Hindeuten auf den Galgen, indem man zu« gleich auf eine gewisse Person deutet, Hörnerweisen u. d. gl. oder durch Unterlassung des dem andern ge: bührenden Respectes, oder endlich mit Werken, durch Auf

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