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verleihe und allen der ewige Vater unfers Heren und Erlösers Jesu Christi, durch seinen heiligen Geist, Amen.

Die dritte Predigt.

Wie Petrus Christum retten will, und das Schwert zuckt, Christus aber wehret ihm.

Matth. 26, 51–56.

Das ist der dritte und lehte Theil von der Histo tie, was im Garten oder am Delberg geschehen sey, nämlich, daß Petrus, nachdem die Juden den Herrn Jesum fangen, mit dem Schwert dran will, und ges denkt seinen Meister mit Gewalt zu retten.

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Diese Historie hält uns erstlich eine nöthige und nüße Lehre vor vom Schwert, oder weltlicher Gewalt, wer es führen oder nicht führen soll, und was für Strafe drauf gehöre, wo jemand des Schwerts fich anmasset, und doch dazu nicht berufen ist. Zum an dern, weil Petrus in diesem Fall das Schwert brau chet, Christum damit zu retten, und doch Christus ihm solches verbeut, ist vonnöthen, daß man die Frage hter handele: Ob man auch das Evangelium mit dem Schwert moge oder solle verfechten? Auf daß weltliche Obrigkeit zu beiden Theilen gewissen Bericht habe, und nicht entweder wider ihr Amt und Beruf etwas thue, oder mehr thue, denn ihr Amt und Beruf erfordert. Denn da wäre es zu beiden Theilen unrecht gethan, und würde gewiffe Strafe drauf folgen."

So viel nun die Person Petri betrifft, ist offens bar, daß er ein Prediger oder Kirchenperson ist, wela cher das Schwert nicht gebühret, wie der Herr spricht: „Weltliche Fürsten regieren; ihr aber nicht also." Derohalb, da er das Schwert in die Hand nimmt, den Herrn zu schüßen, thut er unrecht. Und Christus Strafet ihn drum: Nicht allein darum, daß dieses eine solche Sache war, da man kein Schwert dazu sollte Luther's Werke. 3.

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brauchen, wie Christus spricht: „Meinest du nicht,“ so es sollte Wehrens gelten, „ich könnte meinen Vater · bitten, daß er mir mehr denn zwölf Legionen Engel schickte ?" Als sollte er sagen: Es muß jeßt gelitten feyn, ich will nicht, daß jemand meinethalben das Schwert zucke, und drein schlage, mich zu schüßen; fondern auch darum, daß das Schwert ihm, als einer Privatperson, nicht gebühret. Derohalben heißet er Petrum nicht allein das Schwert einstecken; sondern fehet auch ein sehr hart Drauwort hinzu: „Wer das Schwert nimmt, der foll durch's Schwert umlommen."

Diesen Spruch sollen wir fleißig merken. Denn es macht der Herr damit einen Unterschied zwischen uns Menschen, und giebt zu verstehen, daß etlichen das Schwert von Gott in die Hand gegeben wird, daß sie es führen sollen. Das find nun alle die, so durch ordentliche und gewodhnliche Mittel zur weltlichen Obrigkeit berufen werben, daß fie regieren, auf den gemeinen Nuß sehen, und denselben fördern, und allem öffentlichen Aergerniß wehren sollen. Denselben gibt Gott das Schwert in die Hand, das ist, Gottes Wille und Ordnung ist's, daß sie das Schwert sollen führen, nicht ihnen selbst zu gut, sondern den Unterthanen, wie Sanct Paulus fagt: „Weltliche Obrigkeit ist Gots tes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Bises thut." Denn weil die Welt sich mit Worten nicht will ziehen lassen, muß man einen Ernst brauchen, und mit Gewalt den Leuten wehren, Böses zu thun, auf daß gemeiner Friede und Einigkeit erhalten, und dem Muthwillen gesteuert werde. Will ein Dieb das Stehlen nicht lassen, so hänge man ihn an den lichten Galgen, so ist man vor ihm befriedet. Will ein muthwilliger Bube seines Gefallens jedermann bez schädigen, und um eines Worts willen um fich hauen und stechen; so thue man ihm sein Recht auf dem Rabenstein, so hat man Ruhe vor ihm; dann wird er niemand mehr hauen noch stechen, der Henker kann es ihm fein ehren. Also, wo weltliche Obrigkeit wider die Sünde und ergerniß das Schwert läßt Tchneiden, das heißt Gott gedienet. Denn Gott hat's

befohlen, als der Aergernis und Sünde nicht will lassen ungestraft hingehen. Das ist nun ein Ausschuß, welchen Gott unter den Menschen macht, daß er etliz chen das Schwen in die Hand giebt, dem Uebel damit zu wehren, und die Unterthanen zu schüßen.

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Die andern aber, die solchen Befehl nicht haben, follen durchaus des Schwerts müssig gehen, und es nicht eher zucken, denn weltliche Obrigkeit heiße es. Wo fie aber das Schwert selbst nehmen, stehet das Urtheil hier, und wird gewißlich nicht fügen: „Wer das Schwert nimmt, der foll durch's Schwert ums kommen. Wie man hin und wieder in allen Historien fiehet, daß eigene Rache nie gut gethan hat, noch wohl gerathen ist; alle Aufrührer haben endlich müssen herhalten, und find dem Schwert zu Theil worden. Alle Mannschlächtige, so andere unbillig ermordet, find entweder dem Henter in die Hände kommen, oder sonst umkommen, oder so in einem elenden Leben Irre oges fahren, daß es hundertmal besser wäre, einmal gestors ben. Das ist Gottes Ordnung, der will es also haben, daß alle die, so das Schwert nehmen, und nicht warten, bis es ihnen Gott oder die Obrigkeit ta die Hand giebt, durchs Schwert sollen umkommen, da wird nichts anders aus. Derohalben soll jeder☛ mann auf sich gute Acht haben, und dem Zorne den Saum nicht laffett. Sondern entweder mit Geduld das Unrecht leiden und überwinden; oder die ordeuts liche und von Gott erlaubte Rache suchen. Was aber dieselbe fey, ist genugsam angezeigt. Denn weil Gott weltlicher Obrigkeit den Befehl hat gegeben, daß Re bem ergerniß wehren, und die Frommen mit dem Schwert schüßen soll, sollst du daselbst. Schuß suchen, den, der dich beleidiget, verflagen: nicht allein darum, baß du vor ihm befriedet werdest; sondern auch darum, daß dem Aergerniß gewehret, und dem Muthwillen gesteuert werde, und weltliche Obrigkeit ihr Amt recht ausrichte. Denn ein Bürgermeister in einer Stadt, ein Fürst im Lande, kann nicht alle Händel wiffen; und ist doch von Amts wegen vor Gott schuldig allem Aergerniß und Muthwillen zu wehren. Wenn nun du zu

deinem Schaden still schweigen wolltest, ein andrer auch, würde des Aergernisses nur desto mehr werden, und du zu deinem eignen Schaden Ursach geben. Solches aber ist beides unrecht. In dem aber kannst du beides verkommen, wenn du deine Obrigkeit um Schuh anschreiest. Im Fall aber, daß die Obrigkeit auf deine Unsuchung nichts dazu thun, und dir zu deinem Rechte nicht helfen wollte, alsdann heißt's: Leide es geduldig, und hüte dich vor eigner Nache; sonst würdest du dein Recht vor Gott und Menschen zum Unrecht machen.

Ja, sprichst du, wo bleibt denn, was Christus fagt: So jemand dir einen Streich giebt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar; und fo jemand mit dir rechten will, und dir deinen Rock nehmen, dem lasse auch den Mantel 2c." Antwort, Dieses beides ist dahin geredet, daß du vor eigener Nas che dich hüten, und eher alles leiden sollst, und warten auf den Richter im Himmel; der will sein Amt nicht so schläferig und nachlässig führen, wie zuweilen weltliche Obrigkeit pflegt. Daß du aber, wo die uns recht geschieht, dich solches gegen deiner Obrigkeit nicht beklagen solltest, sondern dazu still schweigen, das heißt dich Christus nicht.

Ja, sprichst du, wenn ich den verklage, der mir Leid gethan hat, so suche ich, dennoch Rache? Ants wort, ja, du thust auch recht d'ran. So du es ors dentlicher Weise, und ohn' Zorn und Haß wider deis nen Nächsten thust. Denn solches heißt nicht deine eigene Rache, sondern Gottes Rache, die er dazu ge ordnet hat, daß dem ergerniß gewehret, und jeders mann bei dem Seinen erhalten werde. Daß also die Summa dieser Historien ist: Wem das Schwert nicht befohlen ist, und doch desselben sich anmaßet, entweder sich, oder andere damit zu ráchen, der thut Unrecht, und fällt in Gottes Urtheil und Gericht, welches heißt also: Wer das Schwert nimmt, der foll durchs Schwert umkommen." Darum, geschieht dir oder den Deinen Unrecht, so hûte dich vor dem unrechten Mits tel, daß du das Schwert nehmen, und selbst wolltest

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brein schlagen. Greif aber zum rechten Mittel, das ist, bringe es vor deine Obrigkeit, die lasse dich schüzfen und retten, die hat's Befehl von Gott, und ist darum eingefeßt. So thust du recht, und kannst dich nicht vergreifen. Wo aber dieselbe nicht will oder kann helfen, so heißt's: Leide dich, und nimm das Schwert nicht selbst, sondern lasse es Gott ráchen, der es gewißlich thun, und auch die Obrigkeit ihres Un fleißes halb ftrafen wird.

Wie aber, wenn ein Mörder mich im Walde, oder ein böser Bube auf der Gaffe überliefe, und ber gehrte mich zu beschädigen, und ich hätte nicht Raum, bei der Obrigkeit Hülfe zu suchen; soll ich mich bes schädigen oder ermorden lassen? Antwort: Nein; Denn da ist der Obrigkeit Erlaubniß, daß ein jeder sein Leib und Leben, wider Frevel und Muthwillen schüßen soll. Darum die Obrigkeit, wo fie folche bes kommet, fie flugs beim Kopfe nimmt, und hinweg richtet. Und Mofes hat aus Gottes Befehl, eben um Dieser und andrer Ursache willen, verordnet, daß man etliche Freistädte ernennen sollte, dahin sich die verfü geten, so einen Todtschlag gethan hatten, nicht vors feßlich aus eigner Rache oder Zorn, sondern ohngefähr, oder aus dringender Noth. Diesem Urtheil folgen auch die weltlichen Rechte, und erlauben die Nothwehr. Aber außerhalb dieses einigen Falls heißet es: „Wer das Schwert nimmt, der foll durch's Schwert umfommen."

Gleichwie aber die, welchen das Schwert nicht befohlen, des Schwerts sich immerdar anmassen, und darnach greifen, wollen ordentliche Rache nicht suchen, und gedenken, sich selbst zu rächen; eben also geschieht es auf der andern Seiten auch, daß die, denen das Schwert von Gott in die Hand gegeben ist, daß fie es führen, und damit um sich hauen sollen, die wols len immerdar zu gelinbe seyn: gerade als hátte Gott ihnen einen Fuchsschwanz, und nicht ein schneidenb Schwert in die hand gegeben. Das ist auch eine große Sünde und schwerer Ungehorsam wider Gott, bringet auch eine sehr schwere Strafe mit kich. Denn

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