페이지 이미지
PDF
ePub

ländereien bereits so weit gediehen, daß den Nachfolgern nichts mehr zu thun übrig bleibt, und nur zwischen der Verpachtung oder dem Baue auf eigene Rechnung zu wáhlen ist. In solchen Fällen findet die Hoffnung auf Gewinnste der hier betrachteten Art nicht mehr statt, und es tritt nur noch die, unter No. I. in Erwägung gezogene, Aussicht ein.

Die Umwandelung der Pfarreinkünfte in fire Besoldungen verstattet es nicht, auf diese Möglichkeit des Gewinnes aus Meliorationen besondere Rücksicht zu nehmen. Hierin also mag der Stand der Geistlichen allerdings etwas einbüßen, oder vielmehr einen Vortheil, der ihm bevorstand, entschwinden sehen. Die gegenwärtigen Pfarrer werden dies fast nicht empfinden, wenigstens diejenigen, welche schon lange auf ihrem Dienste waren, und daher nicht viel Neues mehr unternehmen werden. Ueberhaupt ist dieser mögliche Vortheil nicht von großer Erheblichkeit, dazu unsicher, ungleich vertheilt, und, in Ansehung seiner Größe, völlig unbestimmbar.

[ocr errors]

Wollte man denjenigen Stellen, deren zugehörige Låndereien noch ansehnlicher Verbesserungen fähig sind, aus diesem Grunde etwas zulegen; so setzte dies eine schwierige und umständliche Untersuchung voraus, und die Staatscasse müßte den Zuschuß übernehmen. Dies wåre um so weniger angemessen, weil doch wohl beim Verkaufe der Grundstücke die Gelegenheit zu weitern Meliorationen von den Kauflustigen mit berücksichtiget wird, und daher einigermaßen auf die Größe des Erlöses mit einwirkt.

Auf diese Weise, und in Rücksicht der anderweitigen Vortheile, welche die in Frage stehende Maasregel verheißt, wird sich die Behauptung rechtfertigen, daß die Entbehrung des aus Meliorationen möglichen Nugens, der sich, nach vollzogener Umwandlung, den Geistlichen nicht mehr vorbehalten läßt, kein hinreichender Grund sey, um diese ganze Veränderung zu unterlassen.

Die Abgabenverfassung und das gegenseitige
Verhältniß der directen gegen die indirecten

Staatssteuern im Herzogthume Nassau.

Von dem geheimen Regierungsrathe Emmermann zu Wiesbaden.

Die Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Ständeversammlungen in Teutschland und deren Recht der Abgabenverwilligung haben auf die zweckmäßige Einrichtung des Finanz-. haushaltes einen sehr heilsamen Einfluß geäußert. Selbst absolute Regierungen, des eigenen Vortheiles eingedenk, folgten dem guten Beispiele der zeitgemåßen Reform. Nach Beseitigung mancher Mißbräuche, Eremtionen und drückenden Lasten, war man in vielen Låndern bemüht, Ordnung, Klarheit und Einfachheit in dem Finanzhaushalte zu be gründen. Durch die Einführung der Rechnungsvoranschlåge (Budgets) ward dieser Zweck befördert. Auf diese Weise gelangte man im Voraus zu einer Uebersicht des Staatsbedarfes der nächsten Jahre, und konnte frühzeitig auf die Herbeischaffung der Deckungsmittel Bedacht nehmen.

Mit Recht zu rühmen ist es, daß man einsah, daß eine plöhliche radicale Umgestaltung der Steuersysteme, nach Idealen der Theoretiker, zur Verwirrung und zum Verderben leicht führen werde, und daß jede Uebereilung schädlich sey. Indem man das Unpractische dieser Finanzideale nicht beachtete, und mit Vorsicht diejenigen Reformen ins Leben

[ocr errors]

rief, deren Ausführbarkeit und Nußen in jeder Beziehung einleuchtete, war man dem Ziele bedeutend nåher gerückt.

In dem Vorschlage der Physiokraten: die Staatsabgaben auf das Grundeigenthum allein zu radiciren, lag wenigstens das richtige Princip, daß die Grundsteuer (die Basiz und die vorzüglichste aller Abgaben seyn würde, wenn ein richtiges Verhältniß hergestellt, und die Eremtion der bevorrechteten größern Güterbesizer beseitigt wird. Energi sche Regierungen, überzeugt, daß halbe Maasregeln nichts nügen, wohl aber erbittern und schaden, haben, zum Wohle des Ganzen, bei der rücksichtslosen Aufhebung der Steuerfreiheiten, nur das Wohl des Ganzen vor Augen gehabt. Dem Princip einer gerechten Besteuerung gemäß, wåre die Vermögenssteuer allein die gerechteste und vorzüglichste. Jeder Versuch ihrer Einführung wird aber in der Ausführung scheitern, weil die Mittel zur Feststellung des reinen Ertrages, als Objectsbesteuerung, nicht ausführbar sind, und nie ein sicheres Resultat liefern werden. Das gewaltsamste Mittel, die inquisitorische Untersuchung des reinen Vermögens und der Erwerbsfähigkeit der Steuerpflichtigen, nothwendig wegen des Ab- und Zuschreibens jährlich wiederkehrend, führt zur unerträglichsten Tyrannei, vernichtet den Credit, und erweckt einen ewigen Krieg der entgegengesetzten Interessen. Zu diesen Uebeln gesellt sich die Nothwendigkeit, ein Heer von Beamten zu besolden, in deren Taschen ein bedeutender Theil der viel gepriesenen Vermögenssteuer fließt. Dem Gewissen der Contribuenten es zu überlassen, ihr Vermögen selbst zu tariren, auch diese Angaben eidlich zu erhårten, wird Jeder bedenklich und unsicher finden, welcher die Menschen kennt, und es weiß, daß sie nicht im

Stande der Unschuld leben. Der Staat, von allen Seiten bevortheilt, würde in die Nothwendigkeit verseht, Strafen gegen unrichtige Angaben anzudrohen. Er würde neue Verbrechen schaffen, und, wegen der Allgemeinheit derselben, nicht strafen können. Bei Anwendung des einen oder des andern dieser Mittel, Differenzen schiedsrichterlich entscheiden zu lassen, möchten die nämlichen Nachtheile eintreten. Ohne Declaration der Steuerpflichtigen, oder Untersuchung, folglich ohne Maasstab, obrigkeitlich das Vermögen der Privaten willkührlich zu tariren und hiernach solches zu besteuern, würde zu Rechtsverletzungen, allgemeinem Drucke und zur Empörung führen. Es ist bekannt, daß die Erhebung der indirecten Steuern mit größern Schwierigkeiten und Kosten verbunden ist, als die der directen. Bei jenen werden Unterschleife am häufigsten versucht. Die Moralität der großen Menge sinkt in den Schlamm der Verworfenheit.

Die Quelle aller dieser so wenig erkannten Uebel entspringt meistens aus der unverhältnißmäßigen Höhe der Steuern und einer unzweckmäßigen Erhebungsart. Durch Humanität bei der Erhebung, durch Mäßigung und Verhütung von Verationen wird Vieles in der Wirklichkeit sich besser gestalten. Da der Ansatz der Steuern nur in der glei chen verhältnißmäßigen Vertheilung auf alle Staatsbürger gerecht erscheint; so ist die Nothwendigkeit der indirecten Steuern erwiesen. Ohne sie würden nicht nur viele Individuen, fondern ganze Classen der Besteuerung sich entziehen. Es ist also die Hauptaufgabe zu lösen, zwischen den directen und indirecten Steuern ein solches Verhält niß zu finden und fest zu sehen, daß die Last, ohne Druck der Einzelnen und ganzer Claffen, gleichmäßig und ge

recht, nach Maasgabe der Beitragskraft, auf Alle vertheilt werde.

Bei der Organisation der Steuerverfassung muß Gerechtigkeit streng geübt werden. Die Größe der Steuer darf nur aus dem Verhältnisse des wahren Staatsbedarfes und des Staatsvermögens, d. h. aus den nachhaltigen Kräften der Bürger bestimmt werden. Ein frommer Wunsch wird es immer bleiben, daß der Staat nie mehr fordere, als seine Bürger geben können, und daß das reichste Volk von seinem Ueberflusse nie mehr gebe, als der Staat wirk lich bedarf. Der Staatsschah muß im Wohlstande aller Bürger liegen. Dann bringt er Früchte; von da ist Hülfe zu erlangen, nicht aber von einem in Gewölben angehäuften, der Circulation entzogenen, Mammon.

T

Zur Beurtheilung der Zweckmäßigkeit der einzelnen Steuergattungen kann überhaupt Folgendes als Maasstab gelten.

Alle Bürger, die Vortheile des Staatsschußes genießend, müssen, ohne Ausnahme, nach Verhältniß ihrer Kråfte, auch zu den Staatsbedürfnissen beitragen.

Das Capitalvermögen der Bürger darf nie Gegenstand der Besteuerung seyn, sondern nur ein måßiger Theil des Ertrages. Von denjenigen Abgabegattungen kann man rühmen, daß sie die besten sind, welche folgende Eigenschaften haben. Der Gegenstand sey am leichtesten und sichersten auszumitteln. Unterschleife und Hemmungen können leicht entdeckt werden. Die Erhebung erfordert das wenigste Beamtenpersonal und die wenigste Aufsicht und Controle. Die Freiheit des Verkehrs macht Offenbarung der geheimen Familienverhältnisse unzulässig. Die Einforderungszeit und Größe der Steuer ist genau voraus bekannt zu machen.

« 이전계속 »