페이지 이미지
PDF
ePub

dies. Dergleichen Geseßesvorschläge werden indessen immer im Ministerconseil vorbereitet und berathen, und dieser Rath der Krone besteht aus dreizehn Mitgliedern nåmlich dem ersten Lord der Schazkammer, dem Großkanzler, dem Siegelbewahrer, dem Präsidenten des königlichen geheimen Raths, den Staatssecretairen des Innern, des Auswärti gen, des Kriegs und der Kolonieen, dem Kanzler der Schaßkammer, dem ersten Lord der Admiralität, dem Feldzeugmeister, dem Präsidenten des Departements für die indischen Angelegenheiten, dem Kanzler des Herzogthums Lancaster und dem Generaldirector der Münze. Sie alle find gewöhnlich Männer, die auf einen Anhang im Parlamente rechnen können, und sie pflegen, bevor sie einen Schritt in demselben thun, die einflußreichsten Parlamentsglieder zu Rathe zu ziehen. Auf diese Weise sind sie ihrer Sache meistens schon gewiß, ehe sie dieselbe wirklich im Ober- oder Unterhause vorbringen. Obgleich daher in England die Staatsregierung eigentlich nicht die Initiative bei der Gefeßgebung hat; so gehen die Propositionen zu neuen Gesehen doch häufig, wiewohl der Form nach auf eine blos indirecte Weise, von ihr aus.

Die brittische Verfassung hat es, aus Achtung für die Heiligkeit und Erhabenheit der Königswürde, auf alle Art zu vermeiden gesucht, die Gedanken der königlichen Person einer Erörterung auszusehen und bloszustellen. Darum hat man dem Parlamente allein die formelle Initiative bei der Gesetz gebung überlassen. Von gleicher Marime gingen auch in den neueren Zeiten die Cortesverfässungen auf der pyrendis schen und transalpinischen Halbinsel in Spanien, Portugal und Neapel aus, indem sie der gefeßgebenden

[ocr errors]

1

Versammlung die erste Anregung in der Legislation zutheils ten, so wie schon früher die französische constituirende Versammlung bei der Entwerfung der Verfassung vom Jahre 1791 eben denselben Gesichtspunct festgehalten hatte. Ims merhin mögen bei Feststellung dieser Staatsgrundeinrichtung auch Triebfedern der Eifersucht gegen die königliche Macht, deren Mißbrauch man besorgen konnte, in's Spiel getreten seyn: läugnen låßt es sich doch nicht, daß auf diese Weise zugleich der Zweck erreicht werden muß, die königliche Ho heit in ungetrübtem Lichtglanze zu erhalten. Dem Könige wird dadurch der Schmerz, die Demüthigung erspart, seine Ideen und Urtheile lieblosen Discussionen, einer tadelnden Kritik unterwerfen, seine Vorschläge modificirt, abgeändert, oder wohl gar durchaus verworfen zu sehen. Das bestån dige Schauspiel, welches die Sichtung und Verwerfung der königlichen Antråge darbietet, tritt mit der zarten Achtung, in der die königliche Person erhalten werden muß, und welche die Stärke der königlichen Würde ausmacht, immerfort in eine Art Widerspruch. Auf der anderen Seite erscheint der König, indem ihm blos die Bestätigung der von der Nationalrepråsentation entworfenen, berathenen und bes schlossenen Gesetze vorbehalten ist, als Richter über die Gedanken des Volkes, wodurch seine höhere Stellung erkannt ~ und gefühlt werden muß, seine Ueberlegenheit gesichert wird.

In anderen Verfassungen, z. B. in Frankreich nach der Charte Ludwigs 18, selbst nach deren Revision und Emendation nach den Julitagen im Jahre 1830, wo sich der König, aus Eifersucht für die Erhaltung der monarchischen Gewalt, die Initiative bei der Gesetzgebung beigelegt hat, ist der Act der königlichen Sanction für die von den

Kammern angenommenen Geseße im Grunde nichts andes res, als eine vom Könige vorgenommene Bestätigung seiner eigenen Gedanken, wodurch die Würde seiner Person nicht erhöhet wird.

Der Vicomte de Chateaubriand ist in seinem bekannten Werke: De la Monarchie selon la Charte darum der Meinung, daß die königliche Initiative sich mit der Sanction der von den Kammern angenommenen Geseze durch den König geradezu im Widerspruche befånde. On ne sanctionne pas, sagt er, ou en d'autres termes, on n'approuve pas son propre ouvrage.

Gleiche Ansicht hat auch I. P. Pages in seiner Schrift: De la responsabilité ministerielle (Paris, 1818 S. 18). Je puis me tromper, äußert derselbe, mais je ne pense point que le droit de présenter la loi appartienne au pouvoir royal, car il impliquerait avec celui de la sanctionner; car les discussions des chambres seraient un attentat à la royauté; car elle ne serait plus le premier corps de l'état, puisque les pairs et les députés pourraient amender ou annuller ce qu'elle a voulu, puisque ses projets seraient soumis à une approbation étrangère. La sanction de la loi appartient au pouvoir royal par la raison qu'elle n'entraine ni débats ni responsabilité. La présentation de la loi est un acte ministeriel, ou, si on le préfere, un acte du Roi considéré comme gouvernement.

In der von Don Pedro für Portugal, von Brasilien aus, promulgirten Constitution bemerkte das Journal

[ocr errors]

des Debats im Jahre 1826 war die gewöhnliche Initiative der Gesehesvorschläge nicht der königlichen Autoritåt beigelegt, sondern gemeinschaftlich den Kammern und den königlichen Ministern, und zwar auf eine Weise, daß der Name des Königs dabei nicht compromittirt werdent konnte. Je mehr man über die Combinationen, die aus den, diese Bestimmungen enthaltenen, Artikel 45 und 61 jener Constitution hervorleuchten, nachdenkt; um so mehr wird man sich überzeugen, daß sie die geeignetesten sind, die Würde der königlichen Macht, den Geist der monarchischen Institutionen, und selbst das Ansehen der Minister aufrecht zu erhalten. Denn ist es wohl gerecht, ist es staatsflug, die königliche Würde jeden Augenblick einem Kampfe mit der Meinung auszusehen? Ist es nicht besser, wenn die Dinge sich öffentlich zeigen, wie sie in der Wirklichkeit vor sich gehen? Man weiß, daß es nicht die Könige sind, welche die Artikel eines Gesches redigiren; warum will man sie also mit einem Scheine von Verantwortlichkeit belasten? Möge diese auf den oberflächlichen Rechtsgelehrten, auf den unwissenden Administrator zurückfallen, der seinen König hintergeht, indem er ihn verleitet, einen Vorschlag anzunehmen, den, in allen Details zu prüfen, die Könige selten Muße haben. Von der anderen Seite wird das Ministerium, das allein der persönlichen Kritik ausgesetzt ist, einem einzelnen Mitgliede aus seiner Mitte nicht gestatten, eine gesetzgeberische Eitelkeit auf Kosten seiner Collegen zu befriedigen. Das Ministerium wird in der Vorschlagung neuer Geseze vorsichtig seyn, in der Regel es vorziehen, die Initiative der Versammlung des geseßgebenden Corps zu überlassen, und ersteres ist schon ein Glück..

Jahrb. 6r Jahrg. VII.

3

Um die möglichen Fälle im Voraus zu beseitigen, daß die Hoheit und Würde der königlichen Person in der res präsentativen Monarchie compromittirt werden könnte, wenn vom Regenten unmittelbar ausgehende Gefeßesentwürfe von der Nationalrepråsentation verworfen werden sollten, ist man auf Mittel und Einrichtungen bedacht gewesen, um den Eintritt eines solchen Uebelstandes zu verhüten und zu vermeiden, ohne doch den Fürsten des verfassungsmåßigen Prårogativs einer legislativen Initiative, dessen Entziehung Manchem, nach ihrer Ansicht von der Monarchie, eine Zerstörung ihres Wesens schien, zu berauben. So hat man zu diesem Ende als zweckmäßig in Vorschlag gebracht, die. von Oben ausgehende Initiative nicht vom Regenten selbst, sondern von dessen Dienern, den Ministern, unterzeichnen zu lassen. Alsdann erscheint der Name des Monarchen nicht an der Spiße der, der Versammlung der Volksvertreter zur Berathung vorgelegten, und den Wechselfällen der Annahme und Verwerfung von Seiten der Lehtern un terworfenen Gesegesentwürfe, sondern es sind immer nur die Minister, deren Antråge genehmigt oder nicht genehmigt werden. Solchergestalt, hat man gedacht, bleibt das Ansehen des Königs unberührt und unangefochten, welches Schicksal auch die vom Ministerium, proponirten Gesetze haben mögen; gleich viel, ob die Unterzeichnung der Ents würfe von dem Gesammtstaatsministerium oder von den betreffenden einzelnen Staatsministern geschehen ist.

Bei einer solchen Einrichtung haben selbst solche monarchische Staatsrechtslehrer, die an dem Grundsate festhal ten, daß das ganze Wesen des monarchischen Staatssystems untergraben werden würde, sobald nicht Alles, was in le

[ocr errors]
« 이전계속 »