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diese höchste Macht der Gesammtheit des Volkes einwohne. Ref. erinnert den Verf. an die ausdrücklichen Bestimmungen deshalb in der nordamerikanischen Verfassung vom 18. Sept. 1787, in dem Bundesvertrage der Schweiz vom 7. Aug. 1815, an die Verfassungen der einzelnen Schweizercantone, an die Verfassungen der neuen amerikanischen Republiken, und selbst, im monarchischen europäischen Staatensysteme, an die Verfassungen der Königreiche Norwegen und Belgien.

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Dagegen stimmt Ref. dem Verf. völlig bei, wenn er (S. XII) ausspricht: „Die, welche die Einführung reprå: sentativer Verfassungen für das Erforderniß der Zeit und der Bildung erachten, und welche in derselben eine größere Sicher heit des Lebens und des Staates finden, haben vor Anderm zu begreifen, daß durch die Demokraten dieses Ziel am wenigsten erreicht werden kann. Sie haben von diesen Demokraten sich nicht allein zu trennen, weil sie nichts mit ihnen gemein haben; sie haben sie selbst zu bekämpfen, weil Zerstörung und Tyrannei in ihrem Gefolge kommen müssen. Ie schårfer und bestimmter diese Trennung hervortritt; desto besser wird es für die Welt nicht allein überhaupt, sondern auch für das repräsentative Sys stem seyn."- Täuscht Ref. sich nicht; so kündigt sich diese Trennung der Anhänger des Systems der Reformen und der Anhänger des Princips der Bewegung, das, in folge rechter Anwendung, zur Revolution führet, bereits in Frankreich und in Teutschland selbst in mehrern teutschen Kammern unverkennbar an; und darf Ref. seiner Ahnung sich überlassen, so wird diese Trennung binnen zehn Jahren zu einem förmlichen Schisma werden (ähnlich dem zwischen den Lutheranern und Calvinisten in der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts).

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Ref. erklärte bereits Einleitungsweise sich über die Gründlichkeit der geschichtlichen Darstellung in diesem Werke, und über den besonnenen Geist, der in Hinsicht der politischen Urtheile in demselben herrscht, so schwierige Aufgaben auch im Einzelnen zu lösen waren, und in der Fortsehung des Werkes noch zu lösen seyn werden. Darf er aber einige Bemerkungen sich erlauben; so würde er, im Gänzen, zuvörderst dem Werke weniger Ausdehnung wünschen, weil bei einer gleichmäßigen Durchführung, nach dem Maasstabe der in den vorliegenden zwei Bånden be handelten zehn Jahre, wenigstens noch sechs gleich starke Bånde erfordert werden, um zum Jahre 1833 zu gelangen. Dann dürfte aber das Werk für viele Käufer zu kostspielig werden. Weiter bemerkt Ref., daß er in der Darstellung mehr einzelne Ruhepuncte (Zeiträume, Epochen, Capitel u. f. w.) und ein vollståndiges Inhaltsverzeichniß bei jedem Theile gewünscht hätte, weil für das Nachschlagen einzelner Vorgånge und Ereignisse nicht gesorgt ist. Endlich würde Ref. Th. 1. 6. 1-115 entweder ganz weggelassen, oder sehr verkürzt in der Behandlung gewünscht haben, weil das eigentliche Thema des Werkes: „der Anfang der französischen Revolution in dem Kampfe der privilegirten Stånde gegen das Königthum" erst auf S. 115 beginnt. Ref. verkennt das viele Zweckmäßige nicht, was der Verf. in der Einleitung mit der Ueberschrift: vom Gange der Ereignisse“ (von wo an? Ref.) behandelt; allein das, was wirklich zum Verständnisse des angedeuteten Principienkampfes in die Einleitung gehörte, håtte, nach seiner Ansicht, auf höchstens zwei Bogen gesagt werden können, ohne zu tief ins Mittelalter, und bis auf die Zeiten der Karolinger zurück zu gehen.

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Wenigstens håtte der im Mittelalter vorherrschende Principienkampf zwischen geistlicher und weltlicher Macht, als Analogie des seit 1789 begonnenen Principienkampfes, etwas mehr hervorgehoben werden können.

Doch diese subjectiven Ansichten des Ref. sollen den Werth eines Werkes nicht verkürzen, über welches Ref. bereits sein allgemeines Urtheil abgab. Hat nun Ref. weiter oben den Verf. nach seinen politischen Ansichten eingeführt; so möge folgende Stelle für seine geschichtliche Darstellungsweise sprechen. Ref. wählt die (etwas verkürzte) Schilderung des Ministers Turgot (Th. 1. S. 117), obz gleich Ref. nicht allen einzelnen Neußerungen des Verfs. über diesen ungewöhnlichen Staatsmann beitritt, der so hoch über seiner Zeit stand, wenn er gleich in einigen Ansichten derselben (z. B. als Physiokrat) befangen war. Als Minister trat er mit strenger und unerschütterlicher Redlichkeit, mit reinen Sitten und offenem Gemüthe fast nothwendig in einen Kampf mit dem Hofe. Seine Ansichten über den Staat und dessen Leben, wenn es vernunftgemäß seyn sollte, machten ihn nicht minder zum Gegner der privilegirten Stånde. Turgot war ein eifriger Freund der neuern Philosophie, auf das Christenthum legte er keinen besondern Werth; der Clerus mit seinem Reichthume und mit seinen Freiheiten erschien ihm als eine unnüge Last des Staates; das Daseyn eines Adels schien ihm unverträglich mit der Vernunft, und zuletzt wollte er auf die Demokratie hinaus (? Ref.), die Rousseau geprediget hatte, wenn er auch nicht als Minister mit ihrem Vollgehalte hervorzutreten wagte. (Håtte wirklich der Minister Turgot die unzähligen Einseitigkeiten und Mångel Rousseau's nicht erkannt; so war er seiner hohen

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Stellung nicht gewachsen. Ref.) Turgot fand bei dem Antritte seines Amtes die Finanzen in einem wilden und ordnungslosen Zustande; es war ein bedeutendes Deficit vorhanden. Sparsamkeit, erklärte daher Turgot dem Könige unverhohlen, müsse jezt die erste Pflicht seyn, und der König selbst müsse feiner Güte Schranken sehen, und bedenken, daß die Gaben, die er unter die Hofleute vertheilen wolle, dem armen Volke abgepreßt werden müßten. Das war freilich an dem französischen Hofe eine neue und unerhörte Lehre, eine Lehre, die den Minister sogleich in Kriegsstand fast mit allen Umgebungen des Königs sehte. Für die Zukunft wollte Turgot aber auch die reinen Einkünfte des Staates gesteigert wissen, was schon darum nöthig war, wenn an eine allmählige Abtragung der aus den Zeiten Ludwigs 14 herrührenden Staatsschuld gedacht werden sollte. Nicht sofortige neue Abgaben, sondern ihre gleiche Vertheilung, Hinwegråumung der Hindernisse, welche der Industrie und dem Wohlstande des Volkes im Wege waren, sollten die Kräfte des Staates in die Höhe heben. Daher bewog Turgot den König, alle Beschränkungen des Fruchtund Weinhandels im Innern des Reiches aufzuheben, die Zünfte und die Innungen abzuschaffen, so wie die Wegefrohnen. Schon diese Verfügungen, so wenig bedeutend sie auch waren (? Ref.), hatten den heftigsten Widerstand aufgeregt, in welchem alle Betheiligte sich vereinigten. Die privilegirten Stånde und besonders der Clerus wurden gegen den Minister auf das heftigste aufgeregt, als er deutlich von der Nothwendigkeit der Einführung der gleichen Besteuerung redete. Alle Mittel wurden in Bewegung geseht, um den verhaßten Mann zu stürzen, der davon zu reden

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gewagt hatte. Der Minister verdarb sich aber bei dem Kdnige selbst durch den Antrag, den er zur Errichtung einer neuen Administration des Reiches machte. Municipalitåten der Grundbesizer sollten in den Provinzen die Abgaben vertheilen, und eine große Nationalmunicipalitåt, aus Depu= tirten der Provinzialmunicipalitåten zusammengesetzt, um den König sich sammeln. Diese Municipalitåten sollten nicht entscheidend, sondern nur mit Vorschlag, Rath und Bitte dem Könige zur Seite stehen. Aber Ludwig sah darin Gefahr für die Autokratie, und der Minister ward (12. Mai 1776) feines Amtes entlassen.“

Die Leser der Jahrbücher“ kennen aus diesen kurzen Bruchstücken den Verf. des vorliegenden Buches. Sie werden ihm gern in der Schilderung der Massen der Begebenheiten Frankreichs in dem Zeitabschnitte von 1789-1799 und der gleichzeitigen europäischen Ereignisse folgen, und in der großen Mehrheit seiner ausgesprochenen Urtheile über hervorragende Individuen und durchgreifende Thatsachen mit ihm übereinstimmen, zugleich aber auch der baldigen Fortsehung des Werkes entgegen sehen.

P.

Die öffentliche Meinung. Stuttgart, 1833, Neff. 18 S. gr. 8.

Wer über die öffentliche Meinung schreibt, muß selbst die öffentliche Meinung über sich ertragen. Für den Verf. der vorliegenden kleinen Schrift ist diese Meinung günstig; er ist freisinnig, aber gemäßigt; er spricht sachreich und klar; er kennt und benußt die Geschichte; im Ganzen gehört er zu dem wohlverstandenen juste-milieu. Er schreibt aber zu aphoristisch, um den wichtigen Gegenstand zu erschöpfen,

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