페이지 이미지
PDF
ePub

tes Veto in legislativer Beziehung einräumten. Dem Pråsidenten sollte alle nöthige Freiheit zu einer heilsamen Thatigkeit und Wirksamkeit verliehen seyn; doch nie sollte er so viel Macht haben, um seinen Eigenwillen, ganz im Widerspruche mit dem Willen der Nationalrepråsentation, geltend machen und durchsetzen zu können.

Man dachte auch dadurch keinesweges der Würde des obersten Regierers zu nahe zu treten; denn dieser sollte seinen höchsten Beruf darin finden, immerdar in stetem Einverständnisse mit der Nation und ihren Vertretern zu handeln. Die Einwendung, daß eine bestimmte Majoritåt der gefeßgebenden Versammlung bei der, in Amerika eingeführ ten, Einrichtung hinreichen würde, das Veto des Präsidenten unwirksam zu machen und dabei leicht mit Uebereilung zu Werke gegangen werden könne, schien durch Eintheilung der geseßgebenden Versammlung in einen Senat und in ein Corps von Volksrepräsentanten, welche von einander gesondert deliberirten, zur Genüge beseitigt. Und wenn es auch zweckdienlich hätte erscheinen können, für außerordentliche Umstände den Präsidenten mit einer größern Macht zu bekleiden, indem ein bedingtes Veto in Verbindung mit dem Mangel eines Rechts zur Initiative von seiner Seite für stürmische Zeiten und bedenkliche Fälle sich vielleicht nicht als hinreichend bewähren konnte; so hofften die Redactoren der nordamerikanischen Constitution durch die, mittelst der selben verwirklichten, Institutionen eben solchen außerordentlichen Fällen, wo die Anwendung einer außergewöhnlichen Macht durch den obersten Regierungschef etwa von Nugen feyn könnte, vorgebeugt zu haben. Darum sahen sie es nicht für nöthig an, den Präsidenten, ungeachtet der Ermangelung der Initiative, mit einem ungemessenen Betorechte auszustatten, um ihn für die, ihm fehlende, directe positive Einwirkung auf die Gesetzgebung, durch Verleihung einer desto größern negativen, gewissermaßen zu entschädigen.

Was wird auch im Braunschweigischen zur Beförderung einer wahren, haltbaren Gleichstellung der Judenschaft mit der bereits den Staat bildenden Staatsbürgerschaft vorzuz bereiten seyn?

Eine erneuerte *) Erwägung von dem geheimen Kirchenrathe D. Paulus zu Heidelberg.

[ocr errors]

Auch im Braunschweigischen hat die dort einheimis sche Judenschaft, die sich auf 930 Personen angiebt, ein ,,Gesuch der Bekenner des jüdischen Glaubens um gnås digste Verleihung voller bürgerlicher Rechte" an den regierenden Herzog eingereicht und dassselbe, „versehen mit ers lauternden Zusäßen," durch D. Geitel auf 113 S. in 8. in den Druck gegeben. Darin wird, wie in den åhnlichen

[ocr errors]

*) Ich berufe mich wiederhohlt auf meine, allen teutschen Staats regierungen und Ståndeversammlungen 1831 gewidmete, Abhandlung: Ueber die jüdische Nationalabsonderung, oder über Pflichten, Rechte und Verordnungen zur Verbesserung der jüdischen Schußbürgerschaft in Teutschland. Heidelberg, bei Winter. 149 S. in 8. Ich berufe mich um so mehr darauf, weil nach einem gewissen Zwecke ausgestreut wird, wie wenn mich jene Darstellung reue, da ich fie vielmehr auch jest noch zum Besten der nichtjüdischen und. der jüdischen Staatsgenossen zur vorläufigen parteilosen Beachtung empfehlen muß, damit nicht einer unreifen Liberalitåk Reue nachfolge.

Bittschriften anderer Gegenden, hauptsächlich dies auffallend, daß die Juden überall einen so großen Werth darauf sehen, in ihrem, sie absondernden, Particularismus zu bleiben, ja sogar durch besondere Rabbinate und jüdische Schulanstalten in der Besonderheit sich zu erhalten begehren, und dennoch, während sie diese äußerliche, unmittelbar ins Leben eingreifende, Ungleichheiten eifrig fort zusehen suchen, eine völlige Gleichstellung mit der, långst in sich bestehenden, Staatsgesell schaft, wie ein Recht, ansprechen. Was suchen sie durch dieses zähe Festhalten an dem sie abschließenden Particularismus, während Politik und Religiosität überall zu einem Universalismus, zum Einšwerden in allgemein gül tigen Gesinnungen und Grundsäßen und in der, dazu vorbereitenden, Schulerziehung und Sittenbildung hinstrebt? Alles, was in den Volksschulen, um des bürgerlichen Lebens willen, gelehrt und eingeübt wird, das Lesen, Schreiben, Rechnen, nebst all dem zugleich zu verbreitenden Lehrinhalte aus Naturkunde, Menschengeschichte, und den Vorkenntnissen für Kunstfleiß, gehört dem Staate an, nach seiner Allgemeinheit. Warum soll es jüdischen Kindern nur durch jüdische Schulen und Lehrer gelehrt werden? Müssen diese nicht meist weniger gut seyn, als die mehr unterstüßte, mehr beaufsichtigte des an Mitteln reichern, wissens schaftlich weit ausgebildetern, Christenstaates, aus welchem die jüdischen Miteinwohner alles das haben, was sie, oder vielmehr nur Einige von ihnen, an Sachkenntnissen, Ge schmack und Begriffsauffassung gewonnen und sich angeeig= net haben. Denn sind nicht die meisten Rabbiner, selbst

die gebildetern, nicht einmal so weit, correct und fertig teutsch zu schreiben? Beigt es sich nicht, selbst in den meisten ihrer bessern Lehrbücher, fast bei Allen, daß sie es nur wie eine fremde, zum Hebräischen und Talmudischen hinzugelernte, Sprache verstehen? Warum sollen denn sie selbst, 'warum die ganze jüdische Jugend immerfort jene ausgestorbene, be griffarme, in der spåtern Zeit nur scholastisch und sophistisch, nicht åsthetisch und geschmackvoll ausgebildete, aus Orientalismus und occidentalischer Bildungsart gemischte, Spracharten frühzeitig zur Grundlage ihres Denkens und ihrer Gedankenmittheilung machen! Doch nicht etwa deswegen, damit sie durch das, was sie desto ungleicher machen muß, der völligen Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern fähig und würdig werden? Was zur Religion, zum Verhältnisse des Menschen zu der von ihm, auf seine Weise, geglaubten Gottheit, gehört; dies mag, nach der alterthümlichen Geschichte und nach den particular angenommenen Lehrmeinungen, für Juden durch Juden gelehrt werden. Allein nur eine Täuschung ist es, wenn Jemand eine Menge äußerlicher Gebräuche und Handlungen, wie die Nationalauszeichnung am Leibe der månnlichen Kinder, die Arbeitslosigkeit an einem andern, als dem allgemein gefeierten Wochentage, die Scheu vor Handarbeit, die Meinung von Verunreinigung durch unschädliche Speisen und Getränke u. dergl. begriffswidrig zur Religion rechnet, und dann bes hauptet, daß man, weil man Jedem seine Meinung über das Ueberfinnliche der Religion frei lassen soll, auch solche particularistische Handlungen nicht nur nachsehen, sondern ihn mit all solchen Ungleichheiten dennoch als völlig gleich annehmen, jene Ungleichheiten auch in den Schulen

fortpflanzen lassen solle. Alle, bürgerlich allgemein nöthige, Schul- und höhere Kenntnisse sind Angelegenheit der ganzen Staatsgesellschaft. Es ist auch Obliegenheit für diese, sie zu bezahlen, und sie auf das zweckmäßigste zu vervollkommnen. Wozu also in allem diesem das jüdische Be streben, particular zu bleiben, und durch eine, vom Staate anerkannte, rabbinische Hierarchie sich im Particularen desto fester zu sehen? Was macht die Menschen unter einander gleicher, als der, auf das bürgerliche Leben sich beziehende, `Schulunterricht und die allgemein anwendbare Sittenbildung? Selbst der Lehrinhalt wirkt dazu weniger, als die. Methode, die ganze Leitung der: Denkkräfte und die Be-! handlung des Sprachausdruckes. Wozu anders, als um des absondernden Particularismus willen, besteht man dar auf, die jüdischen Schulkinder mit der hebräischen Sprache zu plagen, die doch kaum der Gelehrte leidlich verstehen lernt? Verstehen die jüdischen Kinder die zehn Gebote besser, wenn sie dieselben hebräisch herzusagen, und desto weniger in der teutschen Volkssprache sie zu denken gewöhnt werden? Liegt nicht auch da der Aberglaube zum Grunde, daß selbst die Sprache der Nation, als des` eigenen Volkes Gottes, heiliger sey, als die der andern Völker? Sollten nicht alle Helldenkende zusammenwirken, jede Tendenz zur Absondes rung, zur Particularitåt, zur Bildung eines Cirkelchens im großen Staatscirkel zu mindern? Statt dessen suchen die Petitionaire ́um Gleichstellung, das Ungleichbleiben geseßlich zu machen. Die Braunschweigische Petition will (S. 11) die Christen, welche freilich die aus dem Talmudsstudium entstehende Geistesverkrüppelung nicht kennen, sogar bereden, es würde ein Bildungsrück schritt seyn, wenn man Jahrb. 6r Jahrg. VII.

4

« 이전계속 »