페이지 이미지
PDF
ePub

was jedoch noch gar nicht so ausgemacht ist, so haben sie das ganze Volk und nicht blos die Plebs vertreten; denn, möchte man fragen, wo gehören denn die Patr. hin, wenn die Pleb. alle 5 Classen ausmachen?)

Auf das im Wesentlichen richtig aufgestellte Princip ist eine falsche Folge gegründet: 2) weil die confarreatio den latin. Pleb. nicht zugänglich gewesen (auch das ist noch richtig), so hätten sie auch die ältesten aus Latium gekommenen Patric. nicht angewendet als zu einem Stamm gehörend, sondern die confarreatio sei durch die Tities, welche die Ehe religiös als ein Sacrament aufgefasst hätten, aus dem Sabinerlande eingeführt. (Denselben unrichtigen Gedanken hat auch Christiansen im angeführten Buch p. 83.) Als Beweise sollen gelten: 1) die Sabinische Frömmigkeit (ein zu allgemeiner Grund), 2) die Priesterwürden seien erst Sab. Ursprungs, also auch dié confarreirte Ehe (hatte Rom nicht schon vor Numa in der Romulischen Urzeit Religion und Priester, so dass ein religiös feierlicher Act auch vorher hätte vorgenommen werden können?), 3) die Sage begehe einen Anachronismus, wenn sie behaupte, Romulus habe confarreatio eingeführt, da der pontifex maximus dazu nöthig sei (ursprünglich kann auch die Gegenwart der gewöhnlichen Priester hingereicht haben), und dieser sei Sabinischen Ursprungs, denn hier melde die Sage die Wahrheit. (Dieses willkürliche Verwerfen und Annehmen der Sage ist nicht zu billigen. Ueberhaupt hätte Hr. B. besser gethan, Romulus und Numa nicht so streng von einander zu scheiden.) 4) Die 10 Zeugen bei confarr. seien Vertreter der 10 curiae eines Stammes und zwar des Sabinischen (richtiger sind sie als Vertreter der 10 gentes aufzufassen, die zu einer curia gehörten, denn curia ist der gemeinsame religiöse Mittelpunkt der zu einer Curie gehörenden gentes für die heiligen Familienhandlungen. Die andern Curien haben dabei nichts zu thun und nur die Priester sind noch zugegen). 5) Die ursprünglich rein Sabin. Priesterwürden wären im Verfolg allen Patr. gemeinsam geworden, ihnen also auch allmälig die confarr. gestattet, weil der Stammunterschied unter den Patric. nach und nach verschwunden sei, um der steigenden plebej. Macht das Gegengewicht zu halten. (Wober wissen wir aber, dass zuerst nur Sabiner die Priesterwürden bekleideten, obgleich schon vor den Sabin. religiöse Aemter in Rom gewesen sein müssen? woher wissen wir, dass confarr. anfangs nur auf einen kleinen Theil der Patr. beschränkt war? Wenn aber den Sabinern diese religiöse Eheform der confarr. eigenthümlich war, da hätten sie die andern nicht ursprünglich nach Rom übersiedelnden Sabiner auch haben müssen. Später wurden alle Sabiner von Rom unterworfen und mit dem Staat vereinigt, natürlich als Pleb. noch hätten sie die alte ihnen von jeher eigene confarr. gehabt und auch behalten! Was gäbe das für eine Verwirrung und wie

und den

viel Widersprüche?) Man sieht aus diesen kurzen Bemerkungen, dass der Sabin. Ursprung der confarr. wohl noch nicht so schnell zuzugeben ist, und ich erlaube mir daher, meine Ansicht über diese Verhältnisse mit wenig Worten mitzutheilen: Etrurien, das Land der Ceremonien und Feierlichkeiten, hat die confarr., die nur als relig. Kastenehe für die bevorzugte Classe der Etrur. Priester und Ritter zu denken ist, hervorgebracht. Sowohl durch das etrur. Element in Rom, welches Hr. B. p. 267. ganz verwirft und dabei in einen Irrthum verfällt, welcher einer Widerlegung nicht bedarf, als durch das Bestreben der Röm. gentes sich abzusondern und abzuschliessen, ist diese Eheform nach Rom verpflanzt, wie so vieles Andere, und nur den Patr., als alleinigen Inhabern der sacra auspicia etc. mitgetheilt worden. Die Sabiner und Latiner hatten seit alter Zeit durch Kauf (wenigstens Scheinkauf) ihre strenge Ehe, welche ein Italisches gemeinsames Institut war, geschlossen, ja es ging sogar der bekannten Stelle bei Gell. zufolge den Bündnissen eine Stipulation voraus. Eben so machten es auch diese beiden Stämme in Rom, nur dass die Form allmälig geregelter wurde und besondere Solennitäten hinzutraten (coemtio), selten unter den Patr., weil diese die vornehmere göttlich geweihte confarr. vorzogen, durchgängig unter den Pleb., um manus und patria potestas zu erwerben. Daneben stand die freie Ehe, entsprungen aus dem Concubinat (wie zuerst Grimm vermuthete und Hr. B. p. 271-274 recht gut ausgeführt hat) oder aus der Peregrinen (vielleicht der gemeinen Etrusker) und altitalischen Clientenehe, als ein freies mehr factisches Verhältniss, welches erst nach und nach als Ehe anerkannt wurde und durch usus zur strengen Ehe erhoben werden konnte (also ist usus nicht ganz frühzeitig zu setzen). Nach dieser Uebersicht wäre confarr. die ursprüngliche Etrusc. Kastenund in Rom allen Patr. gestattete Religionsehe, die coemtio allgemeine Form für Patr. u. Pleb., von jenen selten angewandt, der usus später entstanden, um die fact. Ehe zur rechtlichen zu machen. In den XII Tafeln wurden alle 3 Formen nebeneinandergestellt, da eine nicht für alle Stände, noch für alle Bedürfnisse ausgereicht hätte.

Darauf lesen wir Vorderasien vor und nach Israels Aufenthalt in Egypten von Prof. J. G. Müller in Basel und, was uns näher liegt, P. Cornel. Scipio und M. Porcius Cato von Prof. F. D. Gerlach in Basel (p. 313-340). Die Betrachtung, dass das Verhältniss ausgezeichneter Persönlichkeiten zu der Gesammtheit ihrer Zeitgenossen in der Geschichte noch nicht genug erforscht sei, führt Hrn. G. zu jenen beiden Männern, welche in verhängnissvollen Zeiten Roms Leitsterne waren. In schöner Darstellung werden sie im Verhältniss zu ihrer Zeit beleuchtet und ohne Parteilichkeit nach den Quellen charakterisirt. Wesentliche Gegenbemerkungen sind nicht zu machen und Nebensachen zu

[ocr errors][merged small][ocr errors]

erwähnen ist hier nicht passend; so z. E. ist die Erzählung von den Prozessen der Scipionen noch immer nicht ohne Schwierigkeiten, worüber ich bei andrer Gelegenheit handeln werde.

Die epische Poesie von W. Wackernagel p. 341-371 (Fortsetzung u. Beschluss im II. Band 'p. 76-102. 243-274). Das Interesse des Lesers an dieser tüchtig gearbeiteten und gut geschriebenen Abhandlung wächst mit jeder Abtheilung und wenn auch nicht wenig schon Bekanntes darin berührt ist, ja berührt werden musste (z. E. Schlegel'sche u. Lachmann'sche Ideen, vorzüglich in den ersten Partien), so folgt man doch allenthalben mit Vergnügen. Dass man nicht selten anderer Meinung ist, z. E. bei den Gedanken über die Einheit der Ilias und deren Verhältniss zur Odyssee u. A., versteht sich von selbst und ich hoffe, dass die Wackernagel'schen Ansichten in grösseren Kreisen Discussionen hervorrufen mögen; hier genüge eine kurze Inhaltsübersicht: 1) das Epos sei älter als die Lyrik, II) über das älteste Epos auf der Stufe der nationalen Objectivität nach seinem Wesen, Anschauungen und Darstellungsarten (Epos und Aöden), III) auf Epos folge die Lyrik und zuletzt das beide vermittelnde Drama, IV) über die zweite Stufe des Epos, das der individualen Subjectivität (Epopocie und Rhapsoden, Ilias, Odyssee, Niebelungen -Wesen und Gesetze dieser Gattung); V) Uebergang des Epos zur Lyrik, wodurch diese als eigene Gattung ausgebildet werde, Hymne und Threne der Griechen nebst dem lyrischen Epos der neneren Völker, das zur eigentlichen Lyrik führe. Hier wird die Deutsche, Schwedische, Dänische, Englische, Schottische und Spanische Volkspoesie ins Auge gefasst und der oft so verschieden angegebene Unterschied zwischen Ballade und Romanze als nicht vorhanden verworfen, indem Ballade englisch, Romanze spanisch sei und dasselbe bedeute. VI) das didaktische Epos wird in zwei Hauptarten getheilt, je nachdem es an der gegebenen Wirklichkeit lehre (Idyll und Satire) oder nur eine gesetzte und angenommene historische Wirklichkeit habe (Fabel und Sprichwort), von denen die letztere weit mehr subject. Verstandessache und der Willkür des Dichters anheim gegeben sei.

Den Beschluss des 1. Bandes machen Beiträge zur Geschichte des peloponn. Kriegs von W. Vischer (p. 372-408), in denen Hr. V. auf das eigentlich Kriegsgeschichtliche wieder aufmerksam gemacht hat, welches seit längerer Zeit wenig beachtet wurde. Hier wird das Kriegsverfahren der Athener von Perikles Tod bis zur Schlacht bei Delion in seinen Abweichungen von dem bisherigen System genau dargestellt und Demosthenes, Sohn des Alkisthenes, empfängt die gehörige Würdigung.

Band II. Rückblicke auf den innern Entwicklungsgang oder auf die Staatswirthschaft und Gesittung der helvetischen Republik von Prof. Kortüm in Bern (Bruchstücke einer Geschichte der helvet. Rep.). Die Vereinigung Schwabens mit dem Röm. Reiche

durch Domitian von Dr. K. L. Roth in B. (p. 30-40, die gut unterstützte Vermuthung, dass Schwaben unter Domitian zwischen 77-98, nicht erst durch Trajan provinzialisirt worden sei). Die Theilungen des fränkischen Reichs unter den Karolingern in Beziehung auf die Schweiz von Prof. Escher in Zürich. Ueber eine Röm. Inschrift von Dr. H. Meyer in Zürich (p. 64-75). Es kommt auf einer Grabschrift vor: Unio Aug. lib. pp. Staturicen. XL G erklärt praepositus stationis Turicensis quadragesimae Galliarum d. h. kaiserlicher Präfect auf der Züricher Zollstätte zur Erhebung des Quadragesimalzolls (2 proC. von den fremden Waaren, oder des Werths) in den Gallischen Provinzen. Die Richtigkeit dieser zum Theil schon von Hagenbuch 'aufgestellten Erklärung wird durch mehre Inschriften bewiesen und die nöthigen Erläuterungen über Zoll etc. hinzugefügt. Beleuchtung der Verpfändung einiger Landschaften des Herz. Siegmund von Oestreich an Herzog Karl von Burgund von J. C. Zellweger in Trog (mit Notizen über franz. Archive, namentlich das in Dijon, aus welchem Urkunden mitgetheilt werden; die Erzählung von der barbarischen Zerstörung derselben in der Revolutions- und folgenden Zeit ist sehr betrübend). Der Bund der Amphiktyonen von Prof. Gerlach in Basel (p. 155-198); über Entstehung, Entwicklung und Auflösung des Bundes. Im ersten weicht der Verf. nicht wesentlich von der Ueberlieferung ab, nämlich, dass es ursprünglich eine Vereinigung der dem Heiligthum der Demeter Amphiktyonis bei dem Flecken Anthela benachbarten hellenischen Völker zu einem Staatenverband überhaupt gewesen sei. Er trennt aber diese mythische Periode streng von der historischen, in welcher es ein Bund jener Völker Thessaliens sei, welche im Kampf mit den Pelasgern sich andere Wohnsitze erkämpften. Endlich erwachse der Bund unter dem Einfluss des delphischen Orakels zu einer Gesammtvereinigung der Völker Thessaliens und Mittelhellas in dem neuen Bundesort Delphi. Die Untersuchungen über Zahl und Namen der vereinigten Völker sind sehr lesenswerth, sowie über die hohe Wirksamkeit des Instituts, auch von dem heiligen Krieg gegen Kirrha. Die Hauptentscheidungen werden durchgegangen bis zu dem allmäligen Erlöschen des Bundes, welcher am Ende noch einmal neue aber unheilvolle Kraft gewinnt. Leider kann ich weder hierbei, noch bei den innern Satzungen und Ordnungen verweilen, indem der Raum schon erschöpft ist. Ich nenne nur noch den letzten Aufsatz: misslungener Versuch, das Hochstift Chur zu säkularisiren 1558-61 von F. Meyer, und schliesse diese Relation mit dem Wunsch, dass sie zu weiterer Bekanntwerdung des unter günstigen Auspicien begonnenen Unternehmens etwas beitragen und dass das Museum fortfahren möge, in der angefangenen Weise die Wissenschaft zu fördern!

Eisenach.

W. Rein.

[ocr errors][ocr errors][ocr errors]

1) Reisefrüchte, gesammelt auf der Wanderung in eine Jacototschule, in verschiedenen süddeutschen und südschweizerischen Volksschulen und Erziehungsanstalten; zunächst den hohen und höchsten Kultbehörden des Herzogthums Altenburg berichtlich vorgelegt, sodann aber mit einigen Zusätzen allen Freunden des Erziehungs- und Unterrichtswesens mitgetheilt von Bernhard Lützelberger, Collaborator an der Bürgerschule zu Altenburg. Altenburg (Expedition des Eremiten Fr. Gleich) 1837. XII und 287 S. 8. (1 Thlr. 6 Gr.)·

2) Kurze Kritik der Hamiltonischen Sprach-Lehrmethode von Christian Schwarz, Professor am Obergymnasium in Ulm. Stuttgart (Metzler) 1837. 83 S. 8. (6 Gr.)

No. 1. Die Unterrichtsmethode Jacotot's hatte in Frankreich und den Niederlanden zuviel Aufsehen erregt und Hin- und Herreden veranlasst, als dass man sie in Deutschland, wo man namentlich das Erziehungswesen immer mit Aufmerksamkeit verfolgt, hätte ignoriren können. Man war freilich, wenn man die hochtönenden Berichte aus den Jacototschulen las, sehr geneigt zu glauben, es müsse Uebertreibung mit im Spiele sein, und man wurde in diesem Glauben mehr als bestärkt, wenn man Jacotot's eigne Schriften durchging, die bei aller Dickleibigkeit fast nichts als eine marktschreierische Anpreisung seiner Grundsätze enthielten und aus welchen die wenigen bedeutungsvollen Phrasen herauszuklauben eine höchst verdriessliche Arbeit war. Als daher im Jahre 1830 bei Krieger in Cassel die deutsche Uebersetzung von Dr. Braubach (dermalen Realschuldirector in Giessen) unter dem Titel: J. Jacotot's Lehrmethode des Universal- Unterrichts. Aus dem Französischen v. Dr. W. B. Erster Band *). Muttersprache. XVI und 348 S. 8. (1 Thlr.) und 1833 bei Ritter in Zweibrücken J. B. Krieger's (Prof. am dasigen Gymnasium) Werk: Universal-Unterricht, oder Lernen und Lehren nach der Naturmethode. Von Joseph Jacotot, Ritter etc. Enthaltend Jacotot's sämmtliche Schriften nebst den Zugaben zu den späteren Auflagen derselben, den Berichten von Kinker, Froussard, Boutmy, Baudouin etc., den Briefen des Herzogs von Levis und anderen, die Grundsätze und Resultate der Methode erläuternden Belegen. XVI und 777 S. compressen Druckes. 8. (3 Thlr.) erschienen, fanden sie in Deutschland weit weniger Anklang, als die Uebersetzer wahrscheinlich vermuthet hatten, denn durch den ganze Bogen füllenden leeren Wortschwall wurden viele Erzieher vom Studium dieser Bücher abgeschreckt, indem sie von einem Manne, der in diesem Tone immer nur von sich und wieder von sich sprach, und wenn er auf die Sache selbst kam, oft unverständliche Floskeln vor

[ocr errors]

*) Bei diesem ersten Theile ist es meines Wissens geblieben.

« 이전계속 »